Was ist das Ertragswertverfahren?
Das Ertragswertverfahren verwendet man zur Wertermittlung von Immobilien. Der Ertragswert ist die Summe der Mieteinnahmen und des Bodenwerts vom Grundstück. Die Nutzung des Ertragswertverfahrens wird zur Ermittlung des Werts von gewerblich genutzten Immobilien oder Mietobjekten verwendet. Vor allem beim Verkauf einer rentablen Immobilie ist es erforderlich den voraussichtlichen Barwert zu kennen. Das Verfahren kann eine Vorschau über die zu erwartenden Erträge ermöglichen. Es gibt zwei Verfahren, mit denen die Rechenaufgabe des Ertragswertverfahrens gelöst werden kann. Informieren Sie sich hier über diese Verfahren und den Einsatz vom hochsicheren Datenraum für beispielweise Immobilienverkäufe.
Wie werden das vereinfachte und das vollständige Ertragswertverfahren durchgeführt?
Verwendet man das vereinfachte Ertragswertverfahren, bleiben Bodenwert und die daraus resultierenden Verzinsungen ohne Berücksichtigung. Dann kommt es ausschließlich auf die baulichen Anlagen an. Anders als beim vereinfachten Ertragswertverfahren berücksichtigt das vollständige Ertragswertverfahren den Wert des Grundstücks. Dazu ist jedoch ein Vergleichswertverfahren erforderlich, wodurch man den Bodenwert ermittelt.
Danach berechnet man den Mietwert, der sich in erster Linie aus der Lage, der Objektgröße und der Ausstattung der Immobilie ergibt. Den so errechneten Rohertrag reduziert man dann um die Bewirtschaftungskosten.
Darüber hinaus muss in den anschließenden Berechnungen der Liegenschaftszins einbezogen werden. Da die Bodenbewertung und der Erlös stets voneinander unabhängig zu sehen sind, muss man deren Verzinsung, die sich aus dem Bodenwert und der Multiplikation des Liegenschaftzinses ergibt, vom Ertrag abziehen. Der Ertragswert ergibt sich aus diesen zwei Werten, die sich aus dem Wert des Gebäudes und dem Bodenwert ergeben.
Weitere Details zum Ertragswertverfahren
Der Ermittlung liegen meist Betriebsbilanzen der letzten zwei bis drei Jahre, des aktuellen Geschäftsjahres und Prognosebilanzen der zwei zukünftigen Jahre zugrunde. Auf diese Weise entsteht ein guter Überblick über vergangene, aktuelle und zukünftige Situationen. Dabei werden die Gewinne brutto berechnet, um ein objektives Ergebnis zu erhalten. Danach führt man weitere vorgegebene Schritte durch, um die Berechnung zu spezifizieren.
Vergangene Betriebsbilanzen werden mit einmaligen Aufwendungen erweitert, zum Beispiel Abfindungszahlungen. Außergewöhnliche Erträge werden ebenfalls abgezogen, weil sie die Bilanz verfälschen. Nun wird ein Durchschnitt der auf diese Weise erweiterten und der kommenden Bilanzen ermittelt. Daraus resultiert ein Wert, der den zukünftig zu erwartenden Gewinn darstellt. Der in der Zukunft zu erwartende Gewinn, also der Prognosegewinnwert, multipliziert man mit dem Kapitalisierungs-Zinssatz. Dabei handelt es sich um eine theoretische Verzinsung, die Kapitalgeber mit vergleichbaren Kapitalanlagen erwarten. Man muss eine Mindestverzinsung erwirtschaften, damit man das Unternehmen halten kann.
Diese Zinssätze bestehen aus dem Basiszinssatz und dem Risikoaufschlag, der sich auf der Basis des unternehmerischen Risikoaufschlags zusammensetzt. In diesem Zusammenhang sollte man mehrere Kapitalisierung-Zinsfaktoren verwenden. Abschließend ist es wichtig, ob man einen Zinssatz von drei oder sechs Prozent ausgewählt, denn der daraus resultierende Barwert kann sich zum Schluss deutlich erhöhen und so zur Fehlberechnung führen. Daher ist es empfehlenswert, parallel mehrere Optionen zu prüfen, um herauszufinden, welche Kapitalanlage sich am meisten lohnt. So wird aber auch ermittelt, welche Faktoren die Finanzierung gefährden und wie hoch das Risiko äußerer Einflüsse ist. Der finale Unternehmenswert ist das Ziel der Bewertung. Er entsteht durch Teilung der Durchschnittssumme der Erträge durch den fixen Kapitalisierungszins.
Lese-Tipp: Nicht nur bei Immobilien möchten Eigentümer immer wieder wissen, welchen Wert Ihre Immobilie hat. Das gleiche gilt auch für Firmen – nicht zuletzt für Immobilien-Holding. In unserem Blog-Beitrag dazu erklären wir, was genau eine Unternehmensbewertung ist.
Wie aussagekräftig ist das Ertragswertverfahren?
Die Aussagekraft des Verfahrens hängt von der Qualität der Reinertragsprognose und von der Bestimmung des Kalkulationszinssatzes ab. Für den Unternehmenswert ist ausschließlich der Ertragswert des Unternehmens wichtig. Die Berücksichtigung des Substanzwertes wird von den Ertragswertverfahren-Vertretern grundsätzlich abgelehnt. Es ist allerdings teilweise aus sachbezogenen Gründen zugelassen, denn so kann man das Konkurrenzrisiko abschätzen. Das Ertragswertverfahren wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mietwohn- und Geschäftsgrundstücken sowie gemischt genutzten Grundstücken angewendet. Die Bewertung des Grundstücks richtet sich nach der Jahresrohmiete und dem Gesamtentgelt für die Nutzung inklusive bestimmter Umlagen.
Lesen Sie dazu auch: Was ist der Substanzwert?
Im Grundstückswert sind die Werte der Gebäude, des Bodens und der Außenanlagen enthalten. Man ermittelt dies durch die Anwendung eines Multiplikators auf die jährliche Rohmiete. Die Multiplikatoren berücksichtigen die Bauausführung, Bauart, Grundstücksart, Baujahr und die Gemeindegröße. Der Grundstückswert kann sich aus bestimmten Gründen erhöhen oder ermäßigen.
Das Ertragswertverfahren gehört im Hinblick auf die Unternehmensbewertung zum Gesamtbewertungsverfahren. Wird es angewendet, wird der zu erwartende Unternehmensertrag ermittelt. In der Regel erfolgt eine zweigeteilte Prognose des Unternehmensertrags, nämlich nach der Schätzgenauigkeit eines Detailprognosezeitraums und dem Zeitraum auf der Basis des Planungshorizonts. Der Barwert der prognostizierten Liquidationserlöse des Vermögens, das nicht für den Betrieb erforderlich ist, kann man bei der Nutzung des Ertragswertverfahrens auf unterschiedliche Art definieren. Er sollte aber generell den prognostizierten Nutzen, den der Unternehmer erwarten kann, wiedergeben.