Was ist ein Patent?

Ein Patent auf etwas haben, ein Patent anmelden oder jemanden als „patent“ bezeichnen: Das Wort gehört zum alltäglichen Sprachgebrauch. Aber was ist ein Patent eigentlich genau? Wie wird es definiert und woher kommt der Begriff? Welche rechtlichen Bedingungen sind damit verknüpft? Diese Fragen soll der folgende Text beantworten.

Definition

Ein Patent selbst ist eine Urkunde, die den Inhaber dazu berechtigt, die zugrundeliegende Erfindung allein zu verwerten.
Es ist möglich, eine Erfindung anzumelden, um ein solches Patent zu erhalten. Das Patentamt kann Patente erteilen und Personen oder juristisch zugelassene Verbindungen können das Patentrecht auf eine Erfindung besitzen.

Als Adjektiv verwendet

Wer hingegen eine Person oder einen Umstand als „patent“ bezeichnet, möchte seine Bewunderung für die Person/den Umstand zum Ausdruck bringen. Das Wort ist in der Bedeutung sinnverwandt mit Tüchtigkeit.

Etymologie

Ursprünglich geht die Bezeichnung „Patent“ auf den lateinischen Begriff des „littera patens“ zurück, womit ein Beglaubigungsschreiben eines Patriarchen gemeint war.

Die patente Geschichte der Patente

Jedes Jahr werden bis zu 2 Millionen Patente neu beantragt – zu Beginn der Einführung von Patenten war dies noch nicht abzusehen. Die erste uns bekannte Erwähnung eines Patentes fand bereits 720 vor Christus in einer griechischen Kolonie in Italien statt: Athenäus der Ältere schrieb Verfügungen über die Regelung zur Nutzung von Kochrezepten.

Patent

Die Anfänge liegen weit in der Vergangenheit

Im 13. Jahrhundert wurde das Patent in England zum Sammelbegriff für Rechte und Lizenzen. Von Großbritannien aus erreichte diese Praxis rasch die bekannte moderne Welt: 1469 wurde in Venedig das erste Patentgesetz formuliert. Bereits 1593 kam es auf in Nürnberg zum ersten Rechtsstreit bezüglich eines Patents – Streitpunkt war die Nutzung einer Erfindung zum Schleifen von Aquamarin-Steinen.

Die Zeit der Kleinststaaten in Europa machte die Patentregelungen recht unübersichtlich, daher hatte es nach der deutschen Reichsgründung 1871 für den jungen Staat Priorität, die gewerbsmäßige Nutzung von Erfindungen einheitlich zu reglementieren. 1877 wurde das deutsche Patentgesetz beschlossen, welches in seinen Grundzügen noch heute gilt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erteilung eines Patents?

Nicht jede Person kann sich etwas Neues ausdenken und patentieren lassen. Die Erfindung muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Es muss sich um etwas neues handeln, dessen Entdeckung eine erfinderische Tätigkeit vorausgegangen ist. Abwandlungen von bereits bekannter Technik sind nicht zulässig.
  • Sollte es ein ähnliches Patent bereits geben, muss in der Neuheit ein deutlicher Unterschied bestehen.
  • Das Produkt muss gewerblich nutzbar sein.
  • Jedes Patent darf nur eine einzige Erfindung schützen. Wer eine Maschine erfunden hat, die aus mehreren ebenfalls neu erfundenen Einzelteilen besteht, muss jedes Einzelteil gesondert anmelden.

Was kostet ein Patent?

Bevor eine genaue Ziffer benannt werden kann, muss deutlich werden, woraus sich die Kosten für eine Patentanmeldung zusammensetzen:

  • Anmeldegebühren beim Patentamt
  • Honorare für Patentanwälte zur Abwicklung des Anmeldevorgangs
  • Honorare für Personen, die Informationen einholen – es gibt Firmen, die ganze Abteilungen nur mit der Recherche beschäftigen.
  • Bedarfsorientierte Kosten: Je nach Notwendigkeit müssen Übersetzer oder wissenschaftliche Prüfer beauftragt werden.
  • Gebühren für die turnusmäßige Verlängerung
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Die Kosten können schnell hoch werden

Wer ein Patent nur für den deutschen Markt anmelden möchte, muss im einfachen Fall von etwa 5.000 Euro ausgehen. Sobald es auch für andere Staaten gelten soll, verdoppeln sich die Kosten durch Gebühren und Prüfungen leicht. Auch ein europäisches Patent muss in anderen Staaten validiert werden, was ebenfalls Kosten verursacht. Die Anmeldung für international gültige Patente kann im sechsstelligen Bereich liegen. Aus diesem Grund muss man genau abwägen, ob der gewerbliche Nutzen die Investition rechtfertigt.
Je umfangreicher die Erfindung ist, desto eher muss man mit Rechtsstreitigkeiten rechnen. Diese Kosten sollten in die Budgetplanung mit einbezogen werden.

Wie ist der Patentschutz gesetzlich geregelt?

Die Patenterteilung ist nicht als Nutzungserlaubnis zu verstehen. Es ist das Recht, anderen die Nutzung zu verbieten bzw. den Rahmen der Verwendung zu definieren. Der Patentinhaber hat das alleinige Nutzungsrecht der Erfindung und kann Lizenzen zur Verwendung vergeben. Findet eine Patentrechtsverletzung statt, kann der Patentinhaber eine Schadensersatzforderung für vergangene und zukünftige Schäden aus dem Vorfall stellen. Überdies lässt sich ein Anspruch auf Unterlassen für die Zukunft geltend machen. Lesen Sie hier alles zum Thema Schadensersatz.

Was ist eine Patentrechtsverletzung?

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Vorsicht vor rechtlichen Verletzungen

Die Patentrechtsverletzung liegt vor, wenn man eine Erfindung unrechtmäßig nutzt. Dies kann absichtlich geschehen, unabsichtlich oder zwischen Anmeldung und Erteilung eines Patents. Ein Patentanwalt erstellt bei Verdacht auf eine Patentrechtsverletzung ein entsprechendes Gutachten, die Fälle werden vor Patentrechtskammern verhandelt.

Ist der Erfinder auch der Inhaber des Patents?

Der Erfinder kann, muss aber kein Patentinhaber sein. Ein Erfinder ist immer ein Mensch. Natürlich können mehrere Menschen an einer Erfindung arbeiten: Alle, die als Erfinder der Innovation gelten, lässt man auch so im Patentamt eintragen. Der Inhaber kann jedoch auch eine juristische Person sein oder aus mehreren Personen bestehen. Es hat einen definierten Marktwert und ist als Besitz zu verstehen. Patente lassen sich vererben oder verkaufen. Erfinder gelten zwar als Urheber des geistigen Eigentums, dies bedingt aber nicht die Nutzungsrechte. Das deutsche Arbeitnehmererfindergesetz regelt die Erfindervergütung. Schließt ein Unternehmen oder verlängert das Patent nicht, kann der Erfinder wieder das Eigentum übernehmen – oder seine gesetzlichen Nachkommen.

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