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Was ist eine Unterbewertung?

Die Unterbewertung ist ein Begriff aus dem Bilanzrecht, der sich auf die Bewertung der Aktiva einer Bilanz bezieht. Hat ein Bilanzersteller die Vermögensgegenstände eines Unternehmens zu niedrig bewertet, liegt eine Bilanzfälschung vor. Ausnahme: Die niedrigere Bewertung entspricht den handels– und steuerrechtlichen Vorschriften.

Definition: Unterbewertung

Die Aktiva und Passiva einer Bilanz setzen sich aus verschiedenen Bilanzpositionen zusammen. Damit diese Bilanzpositionen – z. B. Gebäude, Fuhrpark oder Maschinen – mit dem richtigen Betrag in der Bilanz ausgewiesen werden, hat der Gesetzgeber die handels– und steuerrechtlichen Bilanzierungs– und Bewertungsvorschriften beschlossen. Hiernach darf ein Bilanzersteller die Bilanzpositionen auf der Aktivseite nur mit dem geringeren Wert ansetzen, wenn die g

Unterbewertung

Ist der niedrigere Wert gültig?

emilderte oder das strenge Niederstwertprinzip zur Anwendung kommen können. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wurde eine Bilanzposition willkürlich von dem Bilanzersteller mit einem niedrigeren Wert angesetzt, liegt eine Unterbewertung vor. Diese führt zu einem Bilanzdelikt, das für das Unternehmen mit entsprechenden Konsequenzen verbunden ist.

Welche Folgen hat die Unterbewertung?

Bei einer Unterbewertung setzt der Bilanzersteller die Aktiva in der Bilanz nicht mit dem tatsächlichen Wert an. Stattdessen weist er die Bilanzpositionen mit einem niedrigeren Wert aus. Dies hat zur Folge, dass im Jahresabschluss stille Reserven entstehen.

Was sind stille Reserven?

Die stillen Reserven machen den Teil des Eigenkapitals eines bilanzierenden Unternehmens aus, der in der Bilanz nicht ersichtlich ist. Hierbei weist der Bilanzersteller die Bilanzposition mit einem Betrag aus, der nicht dem tatsächlichen Wert entspricht. Die Differenz zwischen diesen beiden werten ist die stille Reserve.

Beispiel

Ein Unternehmen schafft für 80.000 Euro ein Grundstück, das es mit dem Kaufpreis in der Bilanz ausweist. Weil es sich bei diesem Grundstück um einen nicht abschreibungsfähigen Vermögensgegenstand handelt, führt der Bilanzsteller diesen wert in den folgenden Geschäftsjahren fort. Durch den Anschluss an eine Autobahn steigt der materielle Wert des Grundstücks. Ein Gutachter schätzt, dass es sich für 110.000 Euro verkaufen lassen würde. Nimmt der Bilanzersteller keine Zuschreibung vor, ergibt sich eine stille Reserve von 30.000 Euro.

Wie können stille Reserven entstehen?

Stille Reserven entstehen auch noch auf andere Weise. Schafft sich ein Produktionsbetrieb z. B. eine Maschine an, schreibt der Bilanzersteller diese entsprechend den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften ab. Am

Unterbewertung

Wie ist der 1-Euro-Wert zu verstehen?

Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer steht die Maschine mit dem Erinnerungswert von einem Euro in der Bilanz. Tatsächlich ist die Maschine aber noch voll einsatzfähig und bringt dem Unternehmen mit einem Verkauf einen zusätzlichen Erlös. Damit repräsentiert die Maschine einen Wert, den der Bilanzersteller nicht in der Bilanz abbildet. Aufgrund dieser Unterbewertung entsteht in Höhe des Verkaufserlöses eine stille Reserve.

Mit welchen Folgen ist eine Bilanzfälschung verbunden?

Die Unterbewertung von Vermögensgegenständen sollte ein Unternehmen vermeiden, weil dies zu einem Bilanzdelikt führt. Dieses Bilanzdelikt ist für das Unternehmen mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Denn die willkürlichen Unterbewertungen gehören zu den Bilanzmanipulationen, die der Gesetzgeber unter Strafe stellt. Hierfür hat der Gesetzgeber den § 283 b »Verletzung der Buchführungspflicht« in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Wem eine Bilanzmanipulation nachgewiesen werden kann, wird zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt. Bestimmten Personen obliegt es, die willkürliche Unterbewertung in einer Bilanz als Bilanzmanipulation anzuzeigen. Hierzu gehören Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter oder die Kapitalgeber eines Unternehmens. Lesen Sie hier alles zu Wirtschaftsprüfern.

In welchen Fällen ist eine Unterbewertung legitim?

Es gibt einen Fall, bei denen die Unterbewertung der Bilanzposten auf der Aktivseite legitim ist. Dies ist das Niederstwertprinzip. Das Niederstwertprinzip sieht die Unterbewertung von Bilanzpositionen vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Gesetzlich fixiert ist es in dem § 253 HGB (Handelsgesetzbuch). Das Niederstwertprinzip gehört zu den Grundsätzen, die der Gesetzgeber für eine ordnungsgemäße Buchführung entwickelt hat. Es bezieht sich auf die Vermögensgegenstände der Aktivseite einer Bilanz. Ein Bilanzersteller grenzt das strenge Niederstwertprinzip von dem gemilderten Niederstwertprinzip ab.

Strenges Niederstwertprinzip

Das strenge Niederstwertprinzip ist ausschließlich auf die Bilanzpositionen des Umlaufvermögens anwendbar. Hier setzt der Bilanzersteller zwingend den niedrigsten von drei Werten an. Denn die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben einen Anschaffungspreis, einen Marktpreis und den Wert, der sich am Bilanzstichtag ergibt.

Beispiel

Zu den Bilanzpositionen des Umlaufvermögens gehören die Vorräte. Diese hat ein Unternehmen mit einem Anschaffungspreis von 60.000 Euro erworben. Im Laufe des Geschäftsjahres ist der Wert der Vorräte auf 75.000 Euro gestiegen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich aufgrund eines Diebstahls nur noch ein Wert von 55.000 Euro. Nach dem strengen Niederstwertprinzip darf der Bilanzersteller die Vorräte nur mit dem niedrigsten Wert ansetzen. Deshalb weit er sie mit dem wert aus, den die Vorräte am Bilanzstichtag haben. Dies ist der Wert von 55.000 Euro.

Gemildertes Niederstwertprinzip

Das gesetzliche Gebot der Unterbewertung gilt auch für das Anlagevermögen. Hier kommt das gemilderte Niederstwertprinzip zum Zug. Dieses ermöglicht einem Unternehmen, außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wenn eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt. Der Bilanzersteller weist die Bilanzposition dann mit einem geringeren Wert. Weil er hierzu aber nicht verpflichtet ist, kann er einen Ermessensspielraum nutzen.

Beispiel

In seinem Anlagevermögen weist ein Unternehmen einen Firmenwagen aus. Diesen hat die Geschäftsleitung vor

Unterbewertung

Welcher Wert gilt?

mehreren Jahren mit einem Betrag von 25.000 Euro angeschafft. Aufgrund eines Unfalls erleidet der Wagen einen Totalschaden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Wagen einen Restbuchwert von 13.400 Euro. Der Bilanzersteller nimmt eine außerplanmäßige Abschreibung auf null Euro vor.

Fazit

Die Unterbewertung bezieht sich auf die Bewertung der Bilanzpositionen, die auf der Aktivseite einer Bilanz stehen. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Bilanzersteller die Vermögensgegenstände willkürlich bewertet, oder ob es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Bewertet der Bilanzersteller die Vermögensgegenstände willkürlich, kann er sich auf keine gesetzliche Grundlage berufen. Seine Handlung ist unrechtmäßig und führt zu einer Bilanzmanipulation, die der Gesetzgeber mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe ahndet. Nimmt der Bilanzersteller die Unterbewertung auf der Grundlage einer handelsrechtlichen Rechtsnorm vor, kommt entweder das strenge Niederstwertprinzip oder das gemilderte Niederstwertprinzip zur Anwendung.