Was ist Eigenkapital?

Eigenkapital (englequityequity capital) sind Sach- und Finanzmittel, dem dem Eigentümer der Unternehmung gehören. Es ist Teil der Eigenfinanzierung des Unternehmens und wird zusammen mit dem Fremdkapital auf der Passiv-Seite der Bilanz ausgewiesen.

Unternehmer oder Gesellschafter stellen der Unternehmung mit ihren Einlagen Eigenkapital zur Verfügung. Bestehen keine gesetzlichen oder anderweitigen Vereinbarungen, können Einlagen auch in Form von Betriebsmitteln, beispielsweise Maschinen und Anlagen, in die Unternehmung eingebracht werden. Die Inhabereinlagen haben einen langfristigen Charakter. Das betriebliche Anlagevermögen sollte mit Eigenkapital und langfristigem Fremdfkapital finanziert werden.

Wichtiges auf einen Blick

  • Erhöhung durch Kapitaleinlage der Inhaber, Beteiligungen Dritter (fremdfinanziertes Eigenkapital) oder Gewinnthesaurierung
  • Überlassung erfolgt langfristig (unbefristet oder mit fester Laufzeit)
  • Kein Anspruch auf Rückzahlung oder Verzinsung
  • kein Liquiditätsrisiko (Beteiligung an Gewinnen und Verlusten)

    Was ist Eigenkapital

    Was genau ist das Eigenkapital?

  • Liquidationsrisiko durch Nachrangigkeit
  • Haftung des Kapitalgebers (persönlich oder mit der Einlage)
  • Mitspracherecht und Mitwirkungsrecht des Kapitalgebers

     Keine Verzinsung von Kapitaleinlagen (Eigenfinanzierung)

    Für seine Eigenkapitaleinlage erhält der Kapitalgeber keine feststehende Verzinsung. Daher trägt das zur Verfügung gestellte Inhaberkapital ein unternehmerisches Risiko. Meist ist der Einlageninhaber jedoch am Gewinn der Unternehmung beteiligt. Unter Umständen muss der Kapitalgeber sogar einen Verlust hinzunehmen, der seine Einlage schmälert.

    Abgrenzung zum Fremdkapital

    Fremdkapital wird der Unternehmung durch Dritte bereitgestellt. Die Fremdkapitaleinlage erfolgt gegen Verzinsung. Die Darlehensaufnahme durch den Unternehmer ist eine Fremdfinanzierung zur Erhöhung des Fremdkapitals. Für die Überlassung des Kapitals fordert die Bank unabhängig vom Gewinn oder Verlust des Unternehmers die vereinbarten Darlehenszinsen.

    Bilanzierung des Eigenkapitals

    Die Höhe des Eigenkapitals ist die Differenz zwischen Vermögen und Schulden des Unternehmens. Das Vermögen auf der Aktiv-Seite der Bilanz wird den Schulden auf der Passiv-Seite gegenübergestellt. Die Aktiva enthält die Vermögensgegenstände des Unternehmens (Anlagevermögen, Umlaufvermögen), auf der Passiva stehen die Geldmittel, mit denen das Anlagevermögen finanziert wurde (Eigen- und Fremdkapital).

    Eigenkapital = aktiviertes Vermögen der Bilanz ./. Fremdfinanzierung

    Werden beispielsweise Maschinen und Vorräte mit zu hohen Werten aktiviert, wird auf der Passiva ein zu hoher (unrichtiger) Eigenkapitalanteil ausgewiesen. Die tatsächliche Höhe des vorhandenen Eigenkapitals lässt sich erst bei der Verwertung einer Unternehmung (z. B. durch Verkauf oder Liquidation) ermitteln.

    Eigenkapital bilanzieren

    Das Eigenkapital und die Bilanz

    Bilanzierung des Eigenkapitals von Gesellschaften

    Die Gesellschafter von Personengesellschaften (OHG, KG, e.K.) und Einzelunternehmen haften persönlich. Die jährlichen Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden auf den Eigenkapitalkonten (Kapitalkonten) der Gesellschafter verrechnet. Im Eigenkapitalanteil enthaltene stille Rücklagen sind in der Bilanz nicht erkennbar und müssen geschätzt werden.

    Für Kapitalgesellschaften ist das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtend. Die Einlagen der Inhaber werden auch als gezeichnetes Eigenkapital bezeichnet. Es ist gemäß HGB als Bilanzposition im Jahresabschluss auszuweisen. Nach § 266 Abs. 3 HGB gliedert sich das Eigenkapital als Saldo zwischen Vermögen und Schulden wie folgt auf:

    Gezeichnetes Kapital (Nominalkapital, Grundkapital, Stammkapital)
    Kapitalrücklagen
    Gewinnrücklagen
    +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag
    +/- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
    = Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (§ 266 Abs. 3 lit. A HGB

    Verpflichtung und Rückzahlung des Eigenkapitals

    Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) haften nicht persönlich, sondern nur mit ihren Einlagen. Der Gesetzgeber legt für Kapitalgesellschaften die Höhe dieser Mindest-Einlagen (Garantiekapital) fest (Aktiengesellschaften in § 7 AktG (Aktiengesetz) , GmbH-Einlagen bei der Gründung in § 5 Abs. 1 GmbHG). Der Kapitalgesellschafter ist gesetzlich verpflichtet, das Garantiekapital im Unternehmen zu belassen. Auch Kreditinstitute und Versicherungen müssen zur Sicherung und Pflichterfüllung gegenüber ihren Gläubigern ein angemessenes Eigenkapital haben.

    Die Stammeinlagen bilden das Eigenkapital der Kapitalgesellschaft. Sie sind das haftende Kapital (Garantiekapital) der Gesellschaft und dienen der Sicherung des Fremdkapitals. Die Entnahme von Eigenkapitalanteilen erfordert bei Kapitalgesellschaften den Beschluss der Anteilseigner (GmbH-Gesellschafter, Aktionäre). Unternehmer von Einzelunternehmen und Personengesellschafter können hingegen jederzeit (im gemeinsamen Einverständnis/nachgesellschaftlicher Vereinbarung) Eigenkapital entnehmen.

    Bei Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens steht das Fremdkapital im Rang vor dem Eigenkapital. Erst nach Bedienung sämtlicher Fremdkapitalgeber und nachrangiger Gläubiger kann der Eigenkapitalgeber aus den verbleibenden Mitteln eine Rückzahlung erhalten. Lesen Sie hier mehr zum Thema Insolvenz.

    Fremdfinanziertes Eigenkapital

    Eine Eigenkapitalerhöhung erfolgt durch Einlagen von Unternehmer (Eigenfinanzierung) oder Gesellschaftern (Fremdfinanzierung durch Eigenkapital).

    Die Eigenkapitaleinlagen der Unternehmer sind finanzielle Mittel, die der Unternehmung langfristig zur Verfügung stehen und für die keine festen Zinsen oder zinsähnliche Zahlungen (z. B. Prämien) vereinbart wurden. Neben der Eigenfinanzierung mit Eigenmitteln der Inhaber können sich Unternehmen fremdfinanzieren. Die klassische Fremdfinanzierung ist die Aufnahme von kurz- und langfristigen Darlehen.

    Fremdfinanziertes Eigenkapital

    Was ist fremdfinanziertes Eigenkapital?

    Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist die Erhöhung des fremdfinanzierten Eigenkapitals. Dazu beschafft sich das Unternehmen durch Verkäufe von Beteiligungen finanzielle Mittel. Beispiel: Eine Aktiengesellschaft emittiert Aktien an der Börse. Der Kapitalgeber erhält aus seiner Unternehmensbeteiligung einen Gewinnanteil (Dividende, Risikoprämie), das Unternehmen erhöht sein Eigenkapital.

    Die mit den Anteilseignern vereinbarten Ausschüttungen und Dividenden mindern das Betriebsergebnis (Gewinn). Sie können für das Unternehmen teurer sein, als ein vergleichbares Bankdarlehen. Die Vorteile des fremdfinanzierten Eigenkapitals liegen im geringeren Verschuldungsgrad und einem kleineren Finanzierungsrisiko, da im Falle von Unternehmensverlusten keine Ausschüttung erfolgen muss.

    Funktionen des Eigenkapitals

    Bei allen Gesellschaftsformen von Wirtschaftsunternehmungen erfüllt das Eigenkapital mehrere Funktionen:

    a) Gründungsfunktion 
    Eigenkapital vereinfacht die Aufnahme von Krediten. Das eingebrachte Kapital dient den Kreditinstituten als Sicherheit für die ausgegebenen Kredite, da in der Gründungsphase beispielsweise auch Vorräte (verderbliche Waren) mitfinanziert werden müssen.

    b) Haftungsfunktion (Verlustabsorption)
    Ein negatives Betriebsergebnis wird vom Eigenkapitalanteil aufgefangen. Mit dem Ausgleich von Verlusten besteht ein Gläubigerschutz. Umso höher das Eigenkapital, desto länger kann das Unternehmen Verluste hinnehmen ohne in die Insolvenz zugehen.

    c) Finanzierungsfunktion
    Im Rahmen der goldenen Bilanzregel sollen langfristige Vermögensgegenstände (Sachanlagevermögen und Beteiligungen) auch langfristig finanziert sein.

    d) Begrenzungsfunktion
    Geringes Eigenkapital kann das Geschäftsvolumen und damit die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einschränken. Schlechte Schuldenkennzahlen, wie z. B. die Eigenkapitalquote, warnen Gläubiger vor der Vergabe von Krediten. Dabei kann es sich auch Lieferungen mit Zahlungsziel handeln, die der Unternehmer nun Vorkasse zahlen muss.

    e) Risikodeckungspotenzial
    Rating und Risikotragfähigkeit des Unternehmens werden durch den vorhandenen Eigenkapitalanteil und den Risikoumfang des Unternehmens mitbestimmt. Einen großen Einfluss auf das Rating nimmt die Eigenkapitalquote. Das Risikodeckungspotenzial bezeichnet die maximal möglichen risikobedingten Verluste des Unternehmens.

    f) Repräsentations– und Werbefunktion
    Ein hoher Eigenkapitalanteil schafft Vertrauen in das Unternehmen. Im Rahmen von Public Relations und Werbemaßnahmen kann man diese Botschaft sowohl potenziellen Gläubigern als auch Kunden übermitteln.

    g) Bemessungsfunktion (Bezugsgröße zur Gewinnverteilung)
    Das Eigenkapital ist die Bemessungsgrundlage bei der Verteilung von Gewinnen und Verlusten an die Gesellschafter. Prämien, Dividenden und Ausschüttungen werden auf der Basis des geleisteten Eigenkapitalanteils an den Gesellschafter ausgezahlt.

    h) Herrschaftsfunktion 
    Eigenkapitalgeber können mit ihrer Beteiligung regelmäßig Mitwirkungs und Mitspracherechte ausüben.

    Wichtige Kennzahlen des Eigenkapitals

    Bei der Kreditvergabe und im Rahmen der Bilanzanalyse spielt die Höhe des Eigenkapitals eine wichtige Rolle und geht in eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ein.

    Eigenkapitalquote = Eigenkapital / Bilanzsumme * 100

    Kennzehlen Eigenkapital

    Wichtige Formeln zum EK

    Die Eigenkapitalquote (vertikale Kennzahl) lässt Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit (Bonität) zu. Sie geht maßgeblich in das Rating ein. Je höher die Eigenkapitalquote, umso besser die Bonität.

    Eine hohe EK-Quote verbessert auch den cost leverage. Bei hohem Eigenkapitalanteil bedingt einen niedrigen Fremdkapitalanteil. Damit sind die vom Unternehmen zu zahlenden Fremdkapitalzinsen relativ niedrig, womit weniger Gewinne für den Zinsaufwand verbraucht werden. Dadurch wird auch der Break-even-Point schneller erreicht.

Anlagedeckungsgrad I = Eigenkapital / Anlagevermögen

Die Anlage- oder Kapitaldeckung sagt aus, zu welchem Grad langfristige Anlagen auch langfristig finanziert sind (goldene BilanzregelFristenkongruenz).

Ist der Anlagedeckungsgrad I größer oder gleich 1, hat das Unternehmen seine gesamte Bilanz-Aktiva mit Eigenkapitalfinanziert (sehr selten in der Praxis). Beim produzierenden Gewerbe mit fremdfinanzierten oder geleasten Maschinen liegt die Zielquote des Anlagedeckungsgrads I zwischen 50 und 70 Prozent. 

Anlagedeckungsgrad II = (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen

Der Anlagedeckungsgrad II (Deckungsgrad B, Vermögensdeckungsgrad) setzt das Anlagevermögen zum langfristigen Kapitalvermögen in Beziehung. Zum Anlagevermögen gehören Maschinen und der Fuhrpark, ohne die eine Produktion nicht möglich ist. Kann nicht das gesamte Anlagevermögen mit Eigenkapital finanziert werden, sollte es zumindest langfristig finanziert sein. Der Anlagedeckungsgrad II sollte demnach größer oder gleich 1. Bei einem Wert kleiner als 1 wurden Teile des langfristigen Anlagevermögens mit kurzfristigem Fremdkapital finanziert.