Merger: Definition, Bedeutung und Abgrenzung zur Acquisition

Was ist ein Merger?

Der Begriff Merger ist eine englischsprachige Bezeichnung für eine Fusion, also einen Unternehmenszusammenschluss. Der Zusammenschluss kann sich auf zwei oder mehrere Unternehmen beziehen und dient typischerweise dem Ausbau der Marktmacht. In der Regel tritt der Begriff im Zusammenhang mit Mergers und Acquisitions (M&A) auf. Dies ist die Bezeichnung für das Geschäft der Fusionen und Übernahmen. Insbesondere im Investment-Banking spielen M&A eine wichtige Rolle im Geschäft. Während Mergers unter meist gleichberechtigten Parteien stattfindet, übernehmen Sie als Käufer bei einer Acquisition die absolute Kontrolle über das erworbene Unternehmen.

Der Merger und seine Bedeutung

Merger

Ein Merger ist eine Art Zusammenschluss

Ein Merger kommt einem Zusammenschluss bisher rechtlich unabhängiger und eigenständiger Unternehmen zu einer neuen wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit gleich. Solche Fusionen unterliegen in der Bundesrepublik bestimmten Auflagen im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dieses ist auch als Kartellgesetz bekannt. Die Fusionskontrolle übernimmt das Bundeskartellamt. Handelt es sich um EU-interne grenzüberschreitende Mergers, so greift die Kontrolle der Europäischen Kommission.

Im Zuge eines Mergers verliert mindestens ein beteiligtes Unternehmen seine rechtliche Selbstständigkeit. Im engeren Sinne bedeutet ein Merger eine Fusion nach dem Aktienrecht. Als solche setzt die Fusion bestimmte Rechtsformen der Beteiligten Unternehmen voraus. Eine weitere Voraussetzung ist eine liquidatonsfreie Übertragung des Vermögens im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge.

Grundsätzlich kennt das Aktienrecht zwei Formen der Fusion beziehungsweise des Mergers: die Verschmelzung durch Aufnahme sowie die Verschmelzung durch Neubildung. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme geht es um die Übertragung des Vermögens einer Gesellschaft auf eine schon bestehende Gesellschaft. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 339 Abs. 1 Ziff. 1 AktG (Aktiengesetz). Im Zuge einer Verschmelzung durch Neubildung geht das Vermögen der beteiligten Gesellschaften als Ganzes in eine neue Gesellschaft über (§ 339 Abs. 1 Ziff. 2 AktG).

Mergers und ihre Bilanzen

Bei Mergers können Sie zwischen der Schlussbilanz und der Fusionsbilanz unterscheiden. Die Schlussbilanz bezeichnet hierbei die Erfolgsbilanz auf Seite der übertragenden Gesellschaft. Diese Schlussbilanz muss gemäß der Vorgaben der Jahresbilanz aufgestellt werden. Die Fusionsbilanz stellt eine Sonderbilanz dar, die Bezug zudem durch den Merger entstehenden neuen Rechtsgebilde hat. Sie hat das Ziel, die neu entstandene Kapital- und Vermögenssituation nach der Fusion aufzuzeigen.

Mit der Fusionsbilanz erfolgt die Berechnung des Umtauschverhältnisses und der Gegenleistung. Es handelt sich um eine Vermögensbilanz mit tatsächlichen Werten, die auch stille Reserven berücksichtigt. Eine solche Fusionsbilanz können, müssen Sie jedoch nicht separat aufstellen. Die nächste folgende Jahresbilanz nach erfolgtem Merger stellt gleichermaßen die Fusionsbilanz dar.

Abgrenzung: Mergers und Acquisitions

Bei einer Acquisition werden Eigentumsrechte übertragen

Bei einer Acquisition werden Eigentumsrechte übertragen

Mergers sind zu verstehen als eine der Möglichkeiten im Geschäft mit Mergers and AcquisitionsM&A bezeichnen sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung von Eigentumsrechten an Firmen. M&A können zu neuer Konzernbildung, Verschmelzung, Umstrukturierung oder rechtlicher Umwandlung führen. Acquisitions bezeichnen hierbei Übernahmen beziehungsweise Unternehmenskäufe.

Bei einem Merger erfolgt eine Zusammenlegung der jeweiligen Unternehmensvermögen, während Unternehmen bei einer Acquisition andere Unternehmenseinheiten oder vollständige Unternehmen erwerben. Bei einer Mehrheits-Akquisition erfolgt eine Eingliederung der dem zu übernehmenden Unternehmen (target) zur Verfügung stehenden Aktiva in das kaufende Unternehmen.

Eine Acquisition basiert stets auf einer Übertragung von Eigentumsrechten an einem Unternehmen. Damit erwerben Sie als Käuferunternehmen gleichermaßen Leitungs– und Kontrollrechte, die mit dem Kauf auf Sie übergehen. Im Hinblick auf diese Übertragung von Eigentumsrechten kommen bei Akquisitionen verschiedene Deals in Frage: der Share Deal und der Asset Deal. Beim Share Deal erfolgt die Akquisition direkt durch den Erwerb von StimmrechtsanteilenAsset Deals sehen den Kauf der Aktiva und Verbindlichkeiten des Zielunternehmens vor. Dieser Erwerb erfolgt entweder in Form von Bargeld (Cash Offer), durch Aktien und andere Wertpapiere (Stock Swap) oder als Mischform.

M&A stehen für weitere Transaktionen

Mergers and Acquisitions können zudem weitere Transaktionen und Maßnahmen bezeichnen. Der Begriff steht auch für die Finanzierung eines Unternehmenskaufs, die Übernahme oder Gründung von Gemeinschaftsunternehmen. Ein besonderes M&A-Verfahren ist das Squeeze Out. Hierbei handelt es sich um eine Methode zur Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Abfindung in bar.

Rechtliche Grundlagen für Mergers und Acquisitions und entsprechender Transaktionen finden sich in mehreren Gesetzestexten. Die zahlreichen Regelungen sind Gegenstand des Kapitalmarktrechts, insbesondere des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), des Kartellrechts, des Steuerrechts und des Außenwirtschaftsgesetzes. Seit 2002 spielt auch das Wertpapiererwerbs– und Übernahmegesetz (WpÜG) eine wichtige Rolle.

Anwendungsbereiche von Mergers and Acquisitions

Die feindliche Übernahme geschieht oft an der Börse

Mergers sind insbesondere im Zusammenhang mit dem Corporate-Finance-Geschäft Bedeutung. Dies betrifft in erster Linie Investmentbanken. Hierbei sind verschiedene Berufsgruppen beteiligt, in erster Linie Wirtschaftsprüfer, Juristen und Berater. Die Berater werden typischerweise in Form einer Provision am Verkauf des Unternehmens beteiligt.

Zu unterscheiden sind bei M&A-Geschäften die freundliche und die feindliche Übernahme. Im Rahmen einer feindlichen Übernahme von Aktien kauft ein Interessent das Target-Unternehmen beispielsweise über die Börse durch Erwerb eines großen Aktienpakets. Auf diese Weise erhält das kaufende Unternehmen eine Anteilsmehrheit.

Eine freundliche Übernahme basiert auf einer Absprache mit der Geschäftsführung. In einem folgenden Schritt kommt es zur Unterzeichnung von Vertraulichkeitserklärungen und Absichtserklärungen, die den Beginn der Transaktion einleiten.

Oft stellen Mergers and Acquisitions geschäftliche Großereignisse dar, die von hohem öffentlichen und Medieninteresse begleitet sind. Hinter M&A-Transaktionen stehen stets geschäftliche Strategien. Oft sind diese Geschäfte von strukturellen Veränderungen begleitet. Dazu zählen Änderungen der Personalstruktur und Abbau von Arbeitsplätzen auf Seite des übernommenen Unternehmens. Über eingenommene Unternehmen sind Akquisitionen daher oft längerfristig problematisch, können kurzfristig jedoch beispielsweise eine Insolvenz abwenden. Auch für die Shareholder des Unternehmens können M&A-Transaktionen vorteilhaft sein.

Gründe und Motive für Mergers

Motive für Fusionen und Übernahmen können sich auf die Unternehmensstrategie, finanzielle oder persönliche Gründe beziehen. Strategisch sind etwa Marktmotive von Bedeutung, da ein Merger neue Absatzmärkte erschließen oder die Konkurrenz beseitigen kann. Damit steigt die Verhandlungsmacht.

Ein wichtiges finanzielles Motiv bezieht sich auf den Kapitalmarkt. Beispielsweise erreichen manche Unternehmen erst durch einen Merger eine Betriebsgröße, die sie kapitalmarktfähig bzw. attraktiv für den Kapitalmarkt macht. Ebenso sind Skalenerträge und Größenvorteile zu berücksichtigen, die zur Kostensenkung und damit Gewinnerhöhung beitragen. Auch steuerliche Motive können eine Rolle spielen. So können erworbene Verlustvorträge die gesamtbetriebliche Steuerlast und damit die Steuerquote senken.

Unser Fazit zum Thema Merger

Die Gründe für die Akquisition bzw. den Kauf einer Firma sowie den meist darauf folgenden Merger können vielfältig sein. Es lohnt sich in jedem Fall vorab eine ausführliche Due Diligence – etwa in einem virtuellen Datenraum wie docurex einer ist – durchzuführen.