Due Diligence in Mergers and Acquisitions

Was ist ein Deal Breaker?

Der Begriff Dealbreaker stammt aus dem Bereich des M&A. Bei der Fusion bzw. Übernahme von Unternehmen kommt es immer wieder vor, dass ein Deal Breaker für ein Scheitern des Übernahmeversuchs sorgt. Es handelt sich folglich um diejenigen Themen, die die Verhandlungen letztendlich zum Scheitern bringen. Wenn Unternehmen das Vorliegen eines solchen Sachverhaltes erkennen, brechen diese dann die Verhandlungen mit dem anderen Unternehmen ab, sodass die Übernahme nicht zustande kommt.

Deal Breaker aus der Perspektive der Due Diligence

Due Diligence ist die Bezeichnung für eine Prüfung eines Unternehmens, welches zum Verkauf steht. Der potenzielle Käufer möchte sich vor dem Vertragsabschluss Gewissheit über die finanzielle, rechtliche und tatsächliche Situation des anderen Unternehmens verschaffen. Experten ermitteln die relevanten Daten und stellen diese dem potenziellen Käufer zum Beispiel in einem virtuellen Datenraum zur Verfügung.

handshakeVertragsverhandlungen implizieren für ein Unternehmen sowohl einen gewissen finanziellen als auch zeitlichen Aufwand. Infolgedessen ist es von eminenter Bedeutung, dass Experten im Rahmen der Due Diligence Prüfung bereits im Voraus potenzielle Deal Breaker identifizieren.

Da ein Deal Breaker vor allem für den potenziellen Käufer ein hohes Risiko darstellt, gehört die Identifizierung von Dealbreaker eindeutig zur Due Diligence. Eigentlich ist die primäre Aufgabe der Prüfung festzustellen, ob der vereinbarte Kaufpreis angemessen ist. Nicht selten kommen im Zuge dessen allerdings Faktoren zum Vorschein, die einen Vertragsabschluss verhindern.

Die unterschiedlichen Dealbreaker

Dealbreaker gibt es sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht. Sowohl eine unpassende Unternehmenskultur als auch das Eingehen von umkalkulierbaren Risiken können Unternehmen als Dealbreaker werten. Dealbreaker sind dabei stets in gewisser Weise von der subjektiven Einschätzung der Käufer abhängig – was für den einen Interessenten ein Hindernis ist, stört einen anderen potenziellen Käufer unter Umständen nicht einmal.

Der Verkaufspreis des Unternehmen ist kein Deal Breaker. Sicherlich scheitern viele Käufe und Firmenübernahmen auch an überzogenen Preisvorstellungen. Dann bezeichnen die Unternehmen den Grund für das Scheitern allerdings nicht als Deal Breaker.

1. Signifikante Unterschiede bei der Unternehmenskultur

 

Bei einer Firmenübernahme können Unterschiede in der firmeninternen Kultur eine entscheidende Rolle spielen. Wenn der potenzielle Käufer im Laufe der Verhandlungen immer mehr das Gefühl entwickelt, dass beide Unternehmen nicht zusammenpassen, handelt es sich um einen Dealbreaker. Denn eine Fusion oder Übernahme erfordert auch die Übernahme gewisser Strukturen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn zumindest überwiegend Übereinstimmungen existieren.

Die Führungskräfte, die die letztendliche Entscheidung treffen, können in den unterschiedlichen Kulturen und Strukturen ein unüberwindbares Hindernis oder nicht kalkulierbares Risiko sehen. Dann sorgt der Deal Breaker für das Scheitern der Verhandlungen.

2. Risiken nicht kalkulierbar

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Darüber hinaus sind auch andere nicht kalkulierbare Risiken ein häufiger Grund für das Scheitern einer lange geplanten Übernahme. Die Risiken können wirtschaftlicher, steuerlicher oder auch tatsächlicher Art sein. Wenn das zu verkaufende Unternehmen in der Vergangenheit mangelhafte Ware ausgeliefert hat, stellt sich die Frage nach der Produkthaftung. Naturgemäß sind Risiken der Produkthaftung nur schwer kalkulierbar. Vor allem bei international tätigen Unternehmen besteht oftmals ein Haftungsrisiko, das kaum überschaubar ist.

Zudem ist der Erfolg vieler Unternehmen vom Bestehen von Schutzrechten abhängig. Wenn allerdings die Schutzrechtsverträge in Kürze auslaufen oder anderweitig Unsicherheiten hinsichtlich der Patente bestehen, kommt ein Dealbreaker in Betracht. Falls der potenzielle Käufer nicht bereit ist, die damit verbundenen Risiken in Kauf zu nehmen, scheitern die Verhandlungen. Nicht kalkulierbare Risiken sind ein häufiger Deal Breaker.

3. Inhalte des Kaufvertrags

Darüber hinaus gehört bei vielen Vertragsverhandlungen zur Tagesordnung, dass Unternehmen Inhalte des Kaufvertrags im Laufe der Verhandlungen ändern. Wenn Unternehmen zum Beispiel auf den Einbau von Wettbewerbsklauseln bestehen, kann dies für Unzufriedenheit sorgen. Der Dealbreaker Wettbewerbsklausel verbietet dem Unternehmen, dass es wieder in der gleichen Branche wie das andere Unternehmen tätig ist.

Viele Unternehmen können und wollen diese Wettbewerbsklauseln nicht akzeptieren. Denn dies kommt oftmals einem Entzug der Existenzgrundlage gleich.

Darüber hinaus kann die Änderung anderer Vertragsinhalte Grund für das Scheitern des Vertrags sein. Letztendlich müssen der Käufer und der Verkäufer sich einigen, um den Verkauf des Unternehmens erfolgreich abzuschließen.

4. Kostenstruktur der Vertragsverhandlungen

finanzenIm fortgeschrittenen Stadium von Vertragsverhandlungen müssen die Unternehmen oftmals die Kostenfrage klären. Denn für die Rechtsanwälte, Due Diligence Experten oder den Notar fallen Gebühren an. Grundsätzlich trägt jedes Unternehmen seine eigenen Kosten und der Käufer die anfallenden Gebühren.

Im Einzelfall kann die Kostenfrage allerdings für Unstimmigkeit sorgen. Bei hohen Verkaufssummen sind die Gebühren in Relation zum Kaufpreis oftmals vergleichsweise gering. Dann kann es wohlmöglich sein, dass das Unternehmen die geänderte Auffassung als Vertrauensbruch ansieht. Demgegenüber ist es bei kleineren Unternehmenskäufen durchaus möglich, dass das Unternehmen die Gebühren und Kosten für beide Vertragsparteien nicht tragen kann.

Das Fazit – Deal Breaker beim M&A

Im Bereich des M&A gibt es vielfältige Deal Breaker. Unternehmen sollten sich im Voraus vergewissern, dass kein Deal Breaker im fortgeschrittenen Stadium der Verhandlungen für ein Scheitern derselbigen sorgt. Aus diesem Grund ist es von besonderer Bedeutung, dass die Unternehmen sorgfältig darauf achten, was der Vertragspartner für Vorstellungen hat.