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B2B und B2C – Definitionen und praktische Beispiele

B2B und B2C sind zwei Abkürzungen, die im Bereich des Marketings ihren festen Platz haben. Sie beschreiben das Verhältnis des produzierenden Unternehmens zu seinem Abnehmer. Beim B2B ist der Kunde ebenfalls ein Unternehmer. Eine B2C-Beziehung drückt aus, dass der Vertragspartner ein privater Endabnehmer ist.

Was bedeutet B2B?

B2B steht für Business-to-Business. Es drückt eine Beziehung aus, an der mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Diese Beziehung findet nicht nur auf geschäftlicher Ebene statt. Beim Business-to-Business ist die richtige Kommunikation ein ebenso wichtiges Element. B2B findet sich in allen Wirtschaftszweigen und allen Bereichen der Wertschöpfungskette.

Für das B2B spielt die Art der Geschäftsbeziehung keine Rolle. Im B2B-Bereich werden Waren verkauft und Dienstleistungen in Anspruch genommen. Weil der Gegenüber ebenfalls ein Unternehmer ist, verfolgt der Verkäufer der Ware oder der Erbringer einer Dienstleistung eine andere Strategie als bei einem privaten Endabnehmer. Der Abnehmer des Produkts möchte mit dem Kauf einen Mehrwert generieren, den er für sein Unternehmen nutzen kann.

Tritt ein Unternehmen ausschließlich im B2B-Bereich auf, ist die Anzahl der Nachfrager deutlich begrenzter als im B2C-Segment. Aus diesem Grund werden im B2B-Bereich häufig größerer Liefermengen abgesetzt als beim B2C.

Vorteile und Nachteile

Die eingeschränkte Nachfrage birgt einen Vorteil in sich. Der Verkäufer muss nicht mehrere Filialen eröffnen,

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Was bringt B2B?

um seine Produkte auf dem Markt zu positionieren. Hierdurch spart das Unternehmen Zeit und Kosten. Für die Filialen müssen weder die Miete noch die anderen laufenden Kosten (z.B. Strom und Heizung) bezahlt werden. Das Unternehmen muss auch keine Kosten für zusätzliches Personal aufwenden, das die Waren in den Filialen verkaufen soll. Der Abnehmer der Produkte spart ebenfalls, weil er einen zuverlässigen Lieferanten gefunden hat, auf den er immer wieder zurückgreifen kann.

Als Nachteil stellt ein Unternehmen im B2B-Bereich fest, dass die Anzahl der Nachfrager deutlich kleiner ist als im B2C-Bereich. Deshalb stellen viele Unternehmen ihre Produkte nicht nur für den geschäftlichen Bereich, sondern auch für den privaten Abnehmer zur Verfügung.

Business-to-Business eignet sich nicht für jedes Unternehmen. Gerade viele kleinere Unternehmen schätzen den persönlichen Kontakt zum Endabnehmer und wählen daher als Vertriebsweg den B2C-Bereich.

Praktisches Beispiel zum B2B

Ein Hersteller von Steuer- und Buchhaltungssoftware hat sich auf den B2B-Sektor spezialisiert. Die relevanten Programme werden ausschließlich für eine betriebliche Nutzung zur Verfügung gestellt. Als Abnehmer kommen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte in Betracht. Diese nutzen die Programme innerhalb ihres Unternehmens, um Buchhaltungen und Steuererklärungen für ihre Mandanten fertigzustellen. Wer privat seine Steuererklärung erstellen möchte, kann die Software dieses Unternehmens nicht nutzen.

Was verbirgt sich hinter B2C?

B2C ist die Abkürzung für Business-to-Consumer. Der B2C-Sektor umfasst die Beziehung eines Unternehmens zu seinen Kunden. Unternehmen, die im B2C-Segment agieren, können ihre Produkte auf einem größeren Markt anbieten. Um die Nachfrager zu erreichen, sind aber innovativere Werbemaßnahmen erforderlich als beim B2B. Vor

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B2B oder B2C?

allem dem emotionalen Faktor kommt beim B2C eine größere Bedeutung zu als bei der Geschäftsbeziehung zweier Unternehmen untereinander.

Zu den Unternehmen, die im B2C-Bereich tätig werden, zählen alle Betriebe, die ihre Produkte selbst herstellen und an einen privaten Endabnehmer verkaufen. Auch die Dienstleistungsbranche wird im B2C-Bereich tätig, wenn z. B. ein Steuerberater für eine Privatperson die Steuererklärung erstellt und an das Finanzamt übersendet. Lesen Sie hier alles zum Thema Steuererklärung.

Unternehmen, die ihre Produkte an einen privaten Endabnehmer verkaufen oder diesem Gegenüber eine Dienstleistung erbringen, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen zum Verbraucherschutz erfüllen. Dies bezieht sich z. B. auf die Preisauszeichnung der Waren, die ein Händler in seinem Ladenlokal anbietet.

Der Gesetzgeber verlangt in § 355 BGB verlangt, dass ein privater Endabnehmer einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen kann. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Privatperson auf das Recht und die Frist hinzuweisen. Handelt es sich bei dem Abnehmer um einen anderen Unternehmer, kann dieser nicht das Widerspruchsrecht für sich beanspruchen.

Praktische Beispiele zu B2C

Ein Automobilhersteller wählt als Zielgruppe seiner selbst hergestellten Fahrzeuge den privaten Endabnehmer. Um die Nachfrage zu erhöhen, veranstaltet das Autohaus ein Sommerfest, auf dem die Teilnehmer mit Speisen und Getränken versorgt werden. Außerdem können sie sich über die neusten Produkte des Unternehmens informieren.

Ein Rechtsanwalt berät einen privaten Mandanten in einer Erbschaftsangelegenheit. Im Namen des Mandanten beantragt er den Erbschein. Außerdem nimmt er dessen Rechte bei der Erbauseinandersetzung mit den Miterben wahr.

Wie grenzt sich B2C vom B2B ab?

Der B2B-Sektor grenzt sich durch eine andere Definition der Zielgruppe ab. Beim B2B werden ausschließlich andere Unternehmer angesprochen. Das B2C-Segment zielt auf einen Verkauf an den Endabnehmer ab. Dies hat Auswirkungen bei der Auswahl der Marketingmaßnahmen. Im B2C-Bereich wird die Zielgruppe direkter angesprochen.

Mit dem Fokus auf die Zielgruppe ändert sich auch die Ansprache. Unternehmen legen Wert auf Informationen und kostengünstige Investitionsmöglichkeiten. Im B2C-Bereich kommt dem emotionalen Faktor eine größere Bedeutung zu. Zu Marketingzwecken werden hier meist bewegende Geschichten erzählt. Ein Unternehmen reagiert dagegen emotionslos. Hier zählen nur die reinen Fakten über Nutzen und Kosten.

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Was wirkt sich wie am Markt aus?

Der Abnehmer im B2B-Bereich kann gegenüber dem privaten Kunden einen steuerlichen Vorteil geltend machen. Die Umsatzsteuer, die der Lieferant oder ein Dienstleister dem Unternehmer in Rechnung stellt, kann dieser sich als Vorsteuer von seinem Finanzamt wieder zurückholen. Ein derartiges Recht steht einer Privatperson nicht zu.

Im deutschen Recht gilt die sogenannte 30-Tage-Regel. Diese besagt, dass eine Forderung innerhalb von 30 Tagen von dem Kunden bezahlt werden muss. Versäumt der Kunde die Frist, gerät er in Zahlungsverzug. In diesem Fall ist der Gläubiger berechtigt, einen Mahnbescheid zu beantragen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen privaten Endabnehmer muss der Unternehmen diesen auf die Frist hinweisen. Beim B2B ist kein spezieller Hinweis erforderlich.