Was ist eigentlich eine Dienstleistung?

Dienstleistungen gab es schon seinerzeit im römischen Reich, wenn auch nicht in der heutigen Form. Damals waren es vor allem Tagelöhner, die als bezahlte Dienstleister arbeiteten. Sehr viel häufiger wurden Arbeiten jedoch in Form von Sklavendiensten erledigt, wobei der Sklave als der Dienstverpflichtete galt und seine DL dem Dienstherren gegenüber ordnungsgemäß umzusetzen hatte.

Die heutigen Dienstleistungen haben mit der damaligen Handhabung nichts mehr gemein. Doch auch in der heutigen Gesellschaft stehen sie an der Tagesordnung. Das fängt beim einfachen Besuch im Restaurant an und endet bei der gemeinsamen Planung des Hausbaus mit einem Architekten. Worin sich die einzelnen Dienstleistungsarten unterscheiden und was der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstleistungsvertrag ist, kann für Laien mitunter kompliziert zu erklären sein. Die folgende Übersicht erleichtert das Verständnis.

Wie definiert sich eine Dienstleistung?

Alle Tätigkeiten, die von Dienstleistungsunternehmen oder Dienstleistern erbracht werden, gelten als Dienstleistung. Es gilt das sogenannte Uno-actu-Prinzip, zu Deutsch Gleichzeitigkeit! Die Dienstleistungen werden immer dann direkt verbraucht, wenn sie auch erbracht werden.

Beispiel: Ein Kundentermin beim Kosmetiker. Der Kunde (Dienstleistungsnehmer) erhält eine Leistung (Kosmetikbehandlung) vom Dienstleister (Kosmetiker). Zeitpunkt des Verbrauchs ist identisch mit dem Zeitpunkt

DL

Auch die Gastronomie fungiert als Dienstleister

der Leistungserbringung.

In der Wirtschaft gelten alle Betriebe als Dienstleistungsbetriebe, bei denen die DL selbst im Vordergrund steht, nicht etwa der Verkauf. Somit gehören auch Gastronomiebetriebe zu den Dienstleistern. Zwar sind sie im weiteren Sinne auch Verkäufer, denn sie veräußern Ware (Mahlzeiten), doch primär haben sie einen Dienstleistungscharakter durch den Service am Gast.

Welche Arten von Dienstleistungen gibt es?

Bei den Dienstleistungen lassen sich vier verschiedene Rubriken festhalten, die allesamt einen unterschiedlichen Charakter haben. Hierzu gehören:

  • Sachbezogene
  • Originäre
  • Personenbezogene und
  • Produktbegleitende Dienstleistungen

Grundsätzlich am Wichtigsten und am weitesten verbreitet sind personenbezogene Dienstleistungen. Hierbei wird die DL selbst an einer Person oder in Zusammenarbeit mit der Person erbracht. Der Leistungsempfänger ist passiv oder auch aktiv an der Dienstleistung beteiligt. Die besten Beispiele für personenbezogene Dienstleistungen sind FriseurbesucheArztbesucheMasseurbesuche oder Kosmetikerbesuche.

Produktbegleitende Dienstleistungen hingegen werden meist von Unternehmen angeboten und zwar als Ergänzung zu materiell vertriebenen Gütern. Der Kunde soll durch diese zusätzliche DL einen Zusatznutzen erhalten. Hierzu gehören unter anderem Vorgespräche vor einem Kauf oder Wartungsarbeiten, die nach dem Kauf eines Produkts durchgeführt werden. Dienstleistungen, die vor einem Kauf durchgeführt werden, gelten als Pre-Sales-Services„. Dienstleistungen, die nach einem Kauf durchgeführt werden, bezeichnet man als After-Sales-Services„. Bei den produktbegleitenden ist die Voraussetzung für den Erhalt der Dienstleistungen immer der Erwerb eines Produkts.

Die originäre DL wird ebenfalls von einer Firma oder einem Unternehmen erbracht, welches allerdings keine Waren/Güter herstellt oder produziert. Der Sinn derartiger Unternehmen liegt vollumfänglich bei der Erbringung von Dienstleistungen. Beispiele für derartige Firmen sind Reiseveranstalter, Hausmeisterservices,

DL

Welcher Service wird geboten?

Reinigungen, Krankenhäuser oder Putzfirmen. Auch Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Architekte gehören zu den originären Dienstleistern.

Sachbezogene Dienstleistungen sind die zweitgrößte Gruppe. Hier werden diese zwar nicht am Menschen durchgeführt, jedoch für den Menschen. Der Kunde gilt als Dienstleistungsempfänger, die Dienstleistung wird jedoch meist an einem Objekt erbracht. Beispiele hierfür sind Lieferanten, Versicherungen, Autowerkstätten oder auch Geldinstitute.

Worin unterscheiden sich Dienstleistung und Sachleistung voneinander?

In der Praxis ist es nicht immer leicht die Dienstleistung von einer Sachleistung zu unterschieden. Allerdings gibt es einige Unterschiede, die die Klassifizierung erleichtern.

Die Sachleistung im Überblick:
  • Es ist ein Eigentumserwerb möglich.
  • Erzeugung der Sachleistung und deren Verbrauch finden zeitversetzt statt.
  • Sachleistung ist lagerfähig.
  • Es kann sich um unbewegliche und bewegliche Güter handeln.
  • Es handelt sich um materielle Güter.
Die DL im Überblick:
  • Erbringung und Verbrauch der Dienstleistung finden zeitgleich statt.
  • Ein Eigentumserwerb ist nicht möglich.
  • Die Dienstleistung kann nicht gelagert werden.
  • Es handelt sich um Realgüter, die in Form von Diensten und Tätigkeiten dargeboten werden.
  • Es handelt sich um immaterielle Güter.

Verschiedene Vertragsformen bei Dienstleistungen

Eine Dienstleistung kann entweder von einer juristischen Person oder von einer natürlichen Person oder mehreren juristischen/natürlichen Personen durchgeführt werden.

Als natürliche Person gelten rechtsfähige Personen. Als juristische Personen gelten Gesellschaften, Vereine oder Körperschaften.

Bei Erbringung einer Dienstleistung werden zwei verschiedene Vertragsarten bei der Nutzung aufgesetzt.

Der Dienstleistungsvertrag ist für den Leistungserbringer insofern verpflichtend, dass er die Dienstleistung einmal oder mehrmals durchführen muss, ohne eine Erfolgsgarantie.

Der Werkvertrag hingegen verpflichtet den Dienstleister einen zuvor versprochenen Erfolg auch zu erzielen.

Der Dienstvertrag im Überblick:

Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, bei dem man beide Vertragsparteien in die Pflicht nimmt. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Leistung des versprochenen Dienstes, der

DL

Das Vertragliche muss geregelt sein

Dienstleistungsnehmer zur verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Das Verhältnis schließ sich somit zwischen dem Schulder (Dienstverpflichteter) und dem Gläubiger (Dienstberechtigter).

Beispiele für Dienstverträge sind:

  • Mobilfunk/Internet/Telefon-Verträge
  • Nachhilfevertrag/Fernstudien
  • Behandlungsvertrag
  • Arbeitsvertrag
Der Werkvertrag im Überblick:

Während beim Dienstvertrag zwar eine Handlung geschuldet wird, nicht jedoch ein Erfolg, ist dieser beim Werkvertrag zwingend erforderlich. Tritt der Erfolg nicht wie vereinbart ein, kann der Besteller seine Ansprüche geltend machen.

Beispiele für Werkverträge sind:

  • Vertrag über Reparaturarbeiten
  • Erstellung von Gutachten
  • Handwerkliche Dienstleistungen
  • Bauarbeiten
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