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Was ist eigentlich Skonto?

Bei dem sogenannten Skonto handelt es sich um einen Preisnachlass, der dem Kunden vom Unternehmen oder Lieferanten gewährt wird, sofern dieser den Rechnungsbetrag innerhalb eines festgelegten Zeitraums begleicht. Der Skonto wird durch einen Zusatz auf der Rechnung ausgewiesen, z.B. „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen“. Zahlt der Kunde innerhalb von 14 Tagen, darf er in diesem Fall zwei Prozent vom Rechnungsbetrag abziehen. Zahlt er erst später, so ist der volle Betrag in Netto zu entrichten.

Sofern der Skonto vom Kunden nicht gezogen wird – dieser also eine längere Zahlungsfrist in Anspruch nimmt – spricht man auch von einem sogenannten Lieferantenkredit. Der Kunde zahlt dem Lieferanten durch den entgangenen Skonto sozusagen Zinsen für die verlängerte Zahlungsfrist.

Was ist der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt?

Sowohl ein Skonto als auch ein Rabatt stellt einen Preisnachlass auf einen bestimmten Rechnungsbetrag dar. Die Berechnungsgrundlage ist jedoch eine völlig andere. Während der Rabatt anhand der gekauften Menge ermittelt wird (z.B. 5% Preisnachlass ab 50 Stück), ist der Skonto lediglich an den Zeitraum der Zahlung gebunden. Man spricht daher auch von

  • mengenbedingtem Preisnachlass = Rabatt
  • zeitbedingtem Preisnachlass = Skonto

Der Skonto ist eine gängige Methode, um den Käufer dazu anzuregen, die Rechnung frühzeitig zu begleichen. Für den Lieferanten bedeutet dies unter Umständen eine bessere Liquidität.

Welche Arten von Skonto gibt es?

Beim Skonto unterscheidet man zwischen dem Kundenskonto und dem Lieferantenskonto.

Der Kundenskonto

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Wer hat Vorteile vom Kundenskonto?

Der Kundenskonto wird von einem Unternehmen gegenüber seinen Kunden gewährt. Das Unternehmen verringert dadurch die Gefahr eines Zahlungsausfalls und vermeidet gegebenenfalls Mahnungen. Für das Unternehmen ist der Kundenskonto allerdings Bestandteil der Kosten, d.h., wenn der Kunde den Skonto zieht, reduzieren sich die Umsatzerlöse des Unternehmens. In der Praxis ist der Kundenskonto aber oft ein weitergereichter Lieferantenskonto. Lesen Sie hier alles zu Umsatzerlösen.

Der Lieferantenskonto

Beim Lieferantenskonto – auch Lieferskonto genannt – handelt es sich um einen Preisnachlass, den der Lieferant gegenüber einem Unternehmen gewährt. Auch hierbei ist das Ziel des Lieferanten immer die frühzeitige Rechnungsbegleichung – das Unternehmen profitiert seinerseits, indem es die Anschaffungskosten durch Ziehen eines Lieferskontos reduzieren kann.
Bei der Kalkulation der Preise ist der Lieferantenskonto bereits miteingerechnet, sodass für den Lieferanten keinerlei Nachteile entstehen.

Höhe des Skontos: Wie viel Prozent darf ich verlangen bzw. gewähren?

Grundsätzlich können die Skontosätze vom Lieferanten bzw. vom Unternehmen frei gewählt werden. Sie werden dem Kunden durch einen einfachen Zusatz auf der Rechnung oder im Angebot mitgeteilt.
In der Praxis werden für konstante Skonti üblicherweise 2-3% angesetzt, gestaffelte Skonti liegen meist zwischen 2 und 5 %.

Konstanter Skontosatz

Ein konstanter Skontosatz ist sozusagen die „einfache“ Variante: Sofern der Zahlungspflichtige innerhalb des vereinbarten Zeitraums (in der Regel 14 Tage) bezahlt, wird ihm der in der Rechnung festgelegte Preisnachlass gewährt.

Beispiel für einen konstanten Skontosatz:
„Zahlung 14 Tage 3 % Skonto, 30 Tage netto.“

Gestaffelter Skontosatz

Bei einem gestaffelten Skontosatz besteht eine Vereinbarung mehrerer Zahlungszeiträume mit unterschiedlichen Preisnachlässen. Für gewöhnlich gilt hierbei: Je schneller der Kunde zahlt, desto höher fällt der Skontosatz aus.

Beispiel für einen gestaffelten Skontosatz:
„Zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 5% Skonto oder 11. – 20. Tag mit 3% Skonto oder 21. – 30. Tag netto.“

Welche Vorteile ergeben sich durch die Gewährung eines Skontos?

Im sogenannten Skontokreislauf interagieren Lieferanten, Unternehmen und Kunden miteinander. In der Regel profitieren alle drei Parteien von der Gewährung eines Skontos.

Der Lieferant

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Skonto bringt nicht nur Vorteile

Der Lieferant veranschlagt einen höheren Warenpreis, um seinen Unternehmen Skonti gewähren zu können. Sofern das Unternehmen die Rechnung frühzeitig begleicht, verkauft der Lieferant seine Ware also zum ursprünglich kalkulierten Preis. Für den Lieferanten bedeutet die Skontengewährung eine Verringerung des Ausfallrisikos. Vor allem für Lieferanten, die nur wenige Unternehmen mit großen Mengen beliefern, können Zahlungsverzögerungen schnell zu Liquiditätsengpässen führen, die im schlimmsten Fall langfristig in eine Insolvenz münden können.

Das Unternehmen

Für das Unternehmen, das einen Lieferskonto gewährt bekommt, verringern sich durch Ziehen des Skontos die Anschaffungskosten. Bei regelmäßigen Lieferungen kann sich dadurch ein erheblicher Preisvorteil für das Unternehmen ergeben. Gewährt das Unternehmen seinerseits einen Kundenskonto, hat es davon die gleichen Vorteile wie auch der Lieferant: Verringertes Ausfallrisiko und weniger Mahnverfahren.

Der Kunde

Der Kunde darf sich über den gewährten Preisnachlass freuen. Betrachtet man den Skontoabzug in Hinblick auf die vergleichsweise kurze Zeitspanne, ist der Lieferantenkredit sehr teuer. Es lohnt sich also in jedem Fall, den Skonto zu ziehen. Bei großen Beträgen kann es sich unter Umständen sogar lohnen, ein Bankdarlehen aufzunehmen, um den Skontoabzug einlösen zu können. Das funktioniert selbstverständlich nur unter der Voraussetzung, dass der Zahlungspflichtige zum vereinbarten Zahlungsziel liquide ist. In der Praxis macht eine solche Handhabe lediglich für gewerbliche Kunden Sinn, da die Rechnungsbeträge von Privatkunden vergleichsweise gering ausfallen.

Wie erfolgt die Berechnung des Skontos?

Die Berechnung des Skontos ist denkbar einfach. Sie multiplizieren den Rechnungsbetrag (bzw. die Skontobasis) mit dem Skontosatz und teilen das Ergebnis anschließend durch 100.

Neben dem individuell vereinbarten Skontosatz hängt die korrekte Berechnung vor allem auch von der Berechnungsgrundlage ab. Daneben stellt sich natürlich die Frage, ob man den Brutto- oder den Nettobetrag zur Berechnung heranziehen sollte.

Die Berechnungsgrundlage

Teilweise wird als Berechnungsgrundlage, auch Skontobasis genannt, nicht die gesamte Rechnungssumme

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Wie erfolgt die Berechnung genau?

veranschlagt, sondern lediglich der Anteil, der auf Materialkosten zurückzuführen ist. Diese Handhabe ist heutzutage vor allem im Handwerk noch üblich. Entgegen der weitverbreiteten Annahme handelt es sich dabei jedoch nicht um eine gesetzliche Grundlage, sondern lediglich um eine traditionelle Vorgabe.
Sofern man nicht den gesamte Rechnungsbetrag als Berechnungsgrundlage ansetzt, muss dies auf der Rechnung deutlich vermerkt sein.

Brutto oder Netto?

Grundsätzlich setzt man zur Berechnung des Skontos immer den Brutto-Rechnungsbetrag an. Bei Gewährung eines Skontos verringert sich also neben dem Nettobetrag auch die Umsatzsteuer. Für Unternehmer besteht der Preisvorteil eines gezogenen Lieferantenskontos allerdings nur im Nettoanteil. Die eingesparte Umsatzsteuer wirkt sich lediglich als durchlaufender Posten aus und ist damit über eine gewisse Zeitspanne betrachtet unerheblich.