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Was ist eine Zession?

Der Begriff Zession stammt aus dem Lateinischen (cessio) und beschreibt eine Abtretung. Im deutschen Zivilrecht ist sie im BGB §398 Satz 1 definiert. Eine Abtretung liegt vor, wenn ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber einem Schuldner vertraglich auf einen anderen Gläubiger überträgt. Der Schuldner bleibt dabei gleich, auch am Inhalt und Umfang der Forderung ändert sich nichts. Den ursprünglichen Gläubiger bezeichnet man dabei als Zedent, der Gläubiger, der die Forderung übernimmt, ist ein Zessionar.

Voraussetzungen und Wirkung

Für eine gültige Zession sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst einmal muss überhaupt eine Forderung vorliegen, bei welcher der Zedent zum Zeitpunkt der Abtretung der Inhaber. Die Forderung muss zudem bestimmt oder bestimmbar sein. Es muss also eindeutig erkennbar sein, aus welchen Dingen sie sich zusammensetzt, wem sie gehört und was genau abgetreten werden soll. Dies ist besonders dann wichtig, wenn es sich um eine sogenannte Vorausabtretung handelt. So lassen sich Forderungen, die aktuell noch nicht bestehen aber schon absehbar sind, abtreten. Dies geht jedoch nur, wenn man sie genau definieren kann.

Grundsätzlich ist jede Forderung übertragbar. Es gibt jedoch auch ein paar Ausnahmen. So können sowohl vertragliche Bestimmungen eine Zession ausschließen als auch gesetzliche Regelungen, die in §§ 399 und 400 BGB zu finden sind. Auch ist eine Abtretung nur rechtens, wenn im Vorfeld ein Abtretungsvertrag geschlossen wurde. Dabei wird vom Gesetz keine konkrete Form vorgeschrieben. Es gibt jedoch vereinzelt Ausnahmen wie beispielsweise bei einer Hypothek. Lesen Sie hier alles zur Hypothek.

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Wer muss wen informieren?

Bei dem Vertrag reicht es wohlgemerkt aus, wenn sich Zedent und Zessionar vertraglich einigen. Der Schuldner muss nicht beteiligt werden und er kann dem Vertrag auch nicht widersprechen. Der Zedent und der Zessionar müssen den Schuldner genau genommen nicht einmal über die Abtretung der Forderung informieren.

Mit Abschluss des Vertrages gehen die Forderungen auf den Zessionar über. Er hat nun das Recht, die Schuld gegenüber dem Schuldner geltend zu machen. Im Gegensatz zu einer Vertragsübernahme bleibt der Zedent jedoch auch weiterhin Vertragspartner des Schuldners. Dies gibt ihm beispielsweise das Recht der Einrede.

Historische Einordnung

Ob eine Forderung einfach übertragbar ist, hat sich in der rechtlichen Betrachtung über die Jahrhunderte immer wieder geändert. Im römischen Recht war es beispielsweise nicht vorgesehen, dass Gläubiger einfach so wechseln können. Damals behalf man sich meist mit einer sogenannten Prozessvertretung. Erst in der Phase des späteren Kaiserreichs stärkte man dann zunehmend die Position des Zessionars und gab ihm die Möglichkeit, Forderungen einzuklagen.

Das spätere germanische Recht ging dann zunächst wieder einen Schritt zurück, da die Möglichkeit, einfach eine Forderung auf eine andere Person zu übertragen, bestritten wurde. Erst im frühen 18. Jahrhundert setzte sich dann die auch heute noch gebräuchliche Meinung durch, die dann auch ihren Weg in das Bürgerliche Gesetzbuch fand.

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Die Zession sichert die Liquidität

Heute wird die Zession häufig von Unternehmen genutzt. Sie bietet ihnen eine Möglichkeit, um die eigene Liquidität zu sichern. Ein klassisches Beispiel ist die Beziehung zu Lieferanten. Hat ein Unternehmen offene Zahlungen bei einem Lieferanten, selbst aber noch offene Forderungen gegenüber Kunden, können die Beträge mit der Hilfe einer Abtretung ausgeglichen werden. Das Unternehmen überträgt seine Forderungen an den Lieferanten, er nun wiederum die offenen Zahlungen des Schuldners einfordern kann.

Die verschiedenen Arten

Über die Zeit haben sich verschiedene Arten von Zessionen entwickelt, die unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden. Folgende Varianten sind heute üblich.

  • Einzelzession: Diese Abtretung umfasst nur eine einzelne Summe, wie etwa eine konkrete Rechnung.
  • Rahmenzession: Die Abtretung umfasst mehrere oder sogar alle Forderungen eines Unternehmens.
  • Globalzession: Eine Unterform der Rahmenzession, die alle aktuellen und zukünftigen Forderungen eines Unternehmens beinhaltet.
  • Mantelzession: Eine weitere Form der Rahmenzession, bei der Forderungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übertragen werden.
  • offene Zession: Der Schuldner wird über die Abtretung informiert und zahlt daraufhin direkt an den Zessionar.
  • stille Zession: Der Schuldner erfährt nicht von der Abtretung. Die Zahlungen erfolgen daraufhin weiterhin an den Zedent, der anschließend wiederum das Geld an den Zessionar weiterleitet.
  • Vorausabtretung: In diesem Falle werden Forderungen schon übertragen, die noch gar nicht entstanden aber bereits absehbar sind.
  • Inkassozession: Die Forderungen werden an eine Bank oder ein Inkassounternehmen abgetreten.
    Sicherungszession: Die Abtretung der Forderungen erfolgt als Sicherung für eine kurzfristige Finanzierung.

Abgrenzungen zur Novation oder Schuldenübernahme

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Eine Schuldenübernahme ist nicht mit der Zession gleichzusetzen

Auch, wenn die Zession das Thema Schulden behandelt, sollte sie nicht mit einer Schuldenübernahme oder einer Novation verwechselt werden. Bei allen drei Vorgängen wird zwar das Schuldverhältnis verändert, trotzdem gibt es Unterschiede. Im Falle einer Schuldübernahme ändert sich nicht wie bei einer Zession der Gläubiger, sondern der Schuldner. Es übernimmt also eine andere Person die Begleichung der Forderung. Bei einer Novation wird dagegen die Schuld direkt aufgehoben. Alle beteiligten Parteien bleiben dabei gleich und es findet nur eine inhaltliche Veränderung der Forderung statt.

Der Unterschied zum Factoring

Das Factoring weißt ebenfalls ein paar Ähnlichkeiten zur Zession auf, ist jedoch nicht mit ihr zu verwechseln. Beim Factoring kauft eine dritte Partei, häufig eine Bank oder eine Gesellschaft, die Forderung auf. Nach dem Verkauf muss der Gläubiger keinen Zahlungsausfall seines Schuldners mehr befürchten, da er die gesamte Schuld nun an den sogenannten Factor verkauft hat. Dieser muss sich nun um die Begleichung der Forderung kümmern und trägt das alleinige Risiko, falls der Schuldner nicht in der Lage ist, die offene Summe zu bezahlen.