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Was ist die Kernkapitalquote?

Die Kenntnis über Kennzahlen ist für Finanzakteure von großer Bedeutung. Aus der Betriebswirtschaft ist unter anderem die Eigenkapitalquote bekannt, das Bankenwesen kennt die Kernkapitalquoten. Der Artikel befasst sich mit den Kernkapitalquoten, ihren Bedeutungen und zugehörigen Begriffen.

Was sind Eigenkapitalquoten?

Die Kernkapitalquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl im Kreditwesen. Das Äquivalent im Nichtbanken-Sektor ist die Eigenkapitalquote. Die Definition lautet wie folgt: Die Eigenkapitalquote bildet den Anteil des Aktivgeschäfts in der Bankenbilanz ab. Es handelt sich um den Anteil, der durch Eigenmittel gedeckten, risikotragenden und anrechnungspflichtigen Risikopositionen.

Warum ist die Eigenkapitalquote von Belang?

Die Eigenkapitalquote bildet die Grundlage des Gläubigerschutzes. Bevor das Eigenkapital an Gläubiger ausbezahlt wird, greifen zwar zunächst andere Mechanismen, sodass es sich um eine der letzten Möglichkeiten hinsichtlich der Befriedigung von Gläubigern handelt, dennoch wäre ohne das Eigenkapital ebendiese letzte Absicherung nicht vorhanden. Im Ernstfall steht das Eigenkapital den Gläubigern als Haftungsmasse zur

Kernkapitalquote

Wie hoch ist das absolute Eigenkapital?

Verfügung. Jedoch ist die absolute Höhe des Eigenkapitals nur eingeschränkt aussagefähig. Kleine Unternehmen haben tendenziell ein niedrigeres Eigenkapital als große Unternehmen. Aus diesem Grund berechnen Wirtschaftswissenschaftler die zugehörige Quote – die Eigenkapitalquote beziehungsweise die Kernkapitalquote. Der Anteil an der Gesamtmasse wird dargestellt, wodurch eine bessere Einschätzung möglich ist.

Wie hoch sind die Gläubigerrisiken im Bankenwesen?

Banken besitzen im Vergleich zu Nicht-Banken im Allgemeinen relativ wenig Eigenkapital. Die Verbindlichkeiten betragen oftmals zwischen dem Sechs- und dem Fünfzehnfachen des Eigenkapitals. Dementsprechend hoch sind die Gläubigerrisiken. Sind die Kernkapitalquoten niedrig, resultiert die Gefahr von Instabilität des Bankensystems. Es ist für die Banken von Bedeutung, Eigenmittel zur Überwindung von finanziellen Engpässen zu besitzen. Der Branche sind die hohen Gläubigerrisiken bekannt. Sie versucht den Risiken entgegenzuwirken, indem sie die Einhaltung von Mindestkapitalvorschriften und die Anerkennung von Eigenkapitalbestandteilen festlegt.

Der Zusammenhang zwischen strategischen Entscheidungen der Banken und den Kernkapitalquoten

 

Die Banken nutzen Kernkapitalquoten hinsichtlich der strategischen Entscheidungsfindung. Fragen bezüglich der Ausdehnung des Kreditportfolios, des Geschäftsvolumens und einer Kapitalerhöhung werden unter Berücksichtigung der Kernkapitalquote beantwortet. Nicht nur die betreffende Bank interessiert sich für ihre Kernkapitalquoten. Die Kennzahl findet Berücksichtigung bei der Bankenaufsicht, bei Aktionären und bei anderen Kreditinstituten. Kreditrisiken können besser bewertet werden, wenn Transparenz besteht und Kennzahlen der Bilanz bekannt sind. Lesen Sie hier alles über die Bankenaufsicht.

Welche Bedeutung haben Eigenmittel-Aggregate im Zusammenhang mit den Kernkapitalquoten?

Im Zuge der Finanzkrise Ende der 2000er Jahre hat sich gezeigt, dass das Eigenkapital der Banken zu gering ist. Es ist diesbezüglich zwischen verschiedenen Qualitätsstufen des Eigenkapitals zu unterscheiden. Die CRR bezieht sich seit 2014 auf das „harte Kernkapital„. Es handelt sich hierbei um die reinste Form des Eigenkapitals. Entsprechend den Inhalten der CRRwird zwischen drei Eigenmittelaggregaten unterschieden:
  • hartes Kernkapital („Common Equity Tier 1″; Art. 25 CRR)
  • zusätzliches Kernkapital („Additional Tier-1-Capital“; Art. 51 CRR)
  • Ergänzungskapital („Tier-2-Capital“; Art. 62 CRR)
Aus den Eigenmittelaggregaten werden zugehörige Quoten abgeleitet:
  • harte Kernkapitalquoten
  • Kernkapitalquoten
  • Gesamtkapitalquoten
Die drei Quoten sind wie folgt definiert:
harte Kernkapitalquote = hartes Kernkapital / Gesamtforderungbetrag * 100 Prozent
Kernkapitalquote = Kernkapital / Gesamtforderungbetrag * 100 Prozent

Kernkapitalquote

Welche Quoten erkennen wir?

Gesamtkapitalquote = Gesamtkapital / Gesamtforderungbetrag * 100 ProzentFür Kreditinstitute gelten Vorgaben hinsichtlich Mindestquoten. Artikel 92 gibt vor, dass Banken eine harte Kernkapitalquotevon mindestens 4,5 Prozent aufweisen müssen. Die Kernkapitalquote muss mindestens 6 Prozent betragen. Die Gesamtkapitalquote muss mindestens 8 Prozent betragen.

Beispiele zur Berechnung der Quoten:

1. Harte Kernkapitalquote
harte Kernkapitalquote = hartes Kernkapital / Gesamtforderungbetrag * 100 Prozent
Angenommen die Bank X besitzt hartes Kernkapital in Höhe von 1 Millionen Euro und einen Gesamtforderungsbetrag in Höhe von 10 Millionen Euro. Die harte Kernkapitalquote berechnet sich in diesem Fall wie folgt:
Harte Kernkapitalquote = 1 Millionen / 10 Millionen * 100 Prozent
= 10 Prozent
Die Vorgaben sind erfüllt.
2. Kernkapitalquote
Kernkapitalquote = Kernkapital / Gesamtforderungbetrag * 100 Prozent
Angenommen die Bank Y besitzt Kernkapital in Höhe von 2 Millionen Euro und einen Gesamtforderungsbetrag in Höhe von 10 Millionen Euro. Die Kernkapitalquote berechnet sich in diesem Fall wie folgt:
Kernkapitalquote = 2 Millionen / 10 Millionen * 100 Prozent
= 20 Prozent
Die Vorgaben sind erfüllt.
Gesamtkapitalquote = Gesamtkapital / Gesamtforderungbetrag * 100 Prozent
Angenommen die Bank Z besitzt Gesamtkapital in Höhe von 0,5 Millionen Euro und einen Gesamtforderungsbetrag in Höhe von 10 Millionen Euro. Die Gesamtkapitalquote berechnet sich in diesem Fall wie folgt:
Kernkapitalquote = 0,5 Millionen / 10 Millionen * 100 Prozent
= 5 Prozent
Die Vorgaben sind nicht erfüllt.

Welche Bedeutung haben Kapitalpuffer im Zusammenhang mit der Kernkapitalquote?

Die Einführung des Kapitalpuffers erfolgte im Jahr 2016 durch das KWG. Die Kapitalpuffer bestehen aus hartem Kernkapital und sollen die prozyklischen Effekte verringern. In den §§ 10c bis 10i KWG sind die Anforderungen für die Kapitalpuffer sowie Regelungen und Rechtsfolgen beschrieben, die hinsichtlich des Unterschreitens der Anforderungen bestehen. Ein definierter Begriff ist der Kapitalerhaltungspuffer.

Kernkapitalquote

Welcher Puffer ist notwendig?

Wertberichtigungen und Rückstellungen sollen zu erwartende Verluste abdecken. Der Kapitalerhaltungspuffer jedoch dient dem Auffangen unerwarteter Verluste. § 10c KWG gibt vor, dass Banken einen Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von wenigstens 2,5 Prozent des Gesamtforderungsbetrags bilden müssen. Tritt der Fall ein, indem der Kapitalerhaltungspuffer benötigt wird, greift eine Ausschüttungssperre. Gewinn- und Dividendenausschüttungen und diskretionäre Zahlungen sind von dieser Sperre betroffen.