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Limited Liability Company: Was ist eine LLC?

Ähnlich der deutschen GmbH handelt es sich bei der US-amerikanischen Limited Liability Company um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei deutschen Gesellschaftern erfreut sich diese Gesellschaftsform großer Beliebtheit, da sie im Vergleich zur GmbH diverse Vorteile bietet, die sie auch für Nicht-US-Bürger interessant machen.

Die LLC in Deutschland und in den USA

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Wo in Amerika gilt welches Recht?

In ihrer Heimat, den Vereinigten Staaten, ist die LLC ähnlich weit verbreitet wie die GmbH in Deutschland. Beide sind in ihrem jeweiligen Heimatland die jeweils beliebtesten Gesellschaftsformen. Die Kombination aus Durchlaufbesteuerung (wie bei einer Partnerschaft) und beschränkter Haftung (wie bei einer Corporation) macht die Limited Liability Company zu einer attraktiven Mischform für amerikanische Unternehmer. In Deutschland ist die LLC seit 1954 uneingeschränkt rechtsfähig, weshalb auch deutsche Gründer diese Gesellschaftsform als attraktiv empfinden.

Im Gegensatz zur GmbH, für die ein Stammkapital vorgeschrieben ist, muss bei der Gründung einer Limited Liability Company von Rechts wegen kein Kapital eingebracht werden. Eine solche „Contribution“ ist zwar möglich, wird in der Realität bei neuen LLCs aber kaum vertraglich festgeschrieben. Stattdessen realisieren LLC-Gründer die Gründungskosten meist über ein Darlehen, welches die Company frühestmöglich zurückzahlt. Abgesehen von womöglich anfallenden Zinsen, ist diese Form der Gründungsfinanzierung steuerneutral.

Wichtig ist bei der Gründung einer Limited Liability Company die Wahl des Bundesstaates, in der die Gründung erfolgen soll. In den USA behandeln die jeweiligen Staaten die bei ihnen ansässigen Firmen stark unterschiedlich – es gilt kein allgemeines Gesellschaftsrecht. Möchte man also eine LLC gründen, sollte man sich genau über die Bedingungen und Anforderungen im jeweiligen Bundesstaat informieren und die Gründung dort vollziehen, wo die rechtliche Situation den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht. In einigen Bundesstaaten ist die steuerliche Behandlung sehr vorteilhaft, während andere den Fokus auf Anonymität legen und keine Informationen über Gründer öffentlich zugänglich machen.

Mögliche Steuerfallen einer LLC in Deutschland

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Vorsicht vor der Steuerfalle

Im deutschen Steuerrecht existiert die LLC als solche nicht. Daher wird bei der Besteuerung ein Rechtstypenvergleich vorgenommen. Das bedeutet, dass die deutschen Finanzbehörden den Gesellschaftsvertrag des jeweiligen Unternehmens in Augenschein nehmen und interpretieren, um anhand eines Kriterienkataloges eine steuerliche Einordnung vorzunehmen. Pauschale Aussagen zur steuerlichen Behandlung in Deutschland sind nicht möglich – es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die man bereits beim Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages berücksichtigen sollte.

Hieraus ergibt sich die erste Steuerfalle, die für deutsche Gründer gefährlich werden kann. Bleibt ein deutscher Gründer in Deutschland steuerpflichtig, so muss er je nach Einstufung durch die Finanzbehörden seine Einnahmen auch in Deutschland als Dividenden versteuern. Die bereits in den USA geleistete Einkommenssteuer ist hier nicht relevant und führt nicht zu Steuererleichterungen in Deutschland. Diese Doppelbesteuerung kann zu einer Gesamtbelastung von über 50 Prozent führen. Zu verhindern ist diese Doppelbelastung nur dann, wenn eine Einstufung als Personengesellschaft in beiden Ländern erreicht wird. Es ist daher wichtig, bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag („Operating Agreement„) bereits auf eine korrekte Einstufung hinzuarbeiten. Hierzu sollte der Gründer unbedingt von der Nutzung von US-Standardverträgen absehen. Diese Angebote sind für US-LLCs meist ausreichend, führen in Deutschland aber nicht zum gewünschten Ergebnis.

Vorsicht vor der Quellsteuer

Eine zweite Steuerfalle droht durch die US-Quellensteuer, wenn eine deutsche GmbH alleinig an der LLC beteiligt ist. Auch hier liegt das Problem bei der Einstufung durch die deutsche Finanzbehörde. Das deutsche Finanzamt übermittelt bei einer Einstufung der LLC als KG Daten an das Finanzamt der Vereinigten Staaten. Hierdurch kann eine Betriebsprüfung der LLC selbst ausgelöst werden, und diese führt zu einer Besteuerung von 30 Prozent auf alle Geldmittel, die von der LLC zur GmbH in Deutschland fließen. Lesen Sie hier alles zur Quellsteuer.

Beide Steuerfallen sind zu verhindern, wenn das Operating Agreement der US-amerikanischen Firma bereits bei der Gründung darauf ausgerichtet wird, in Deutschland die nötige Einstufung als Personengesellschaft zu erreichen. Hierzu sollte der Gesellschafter die Kriterien im nächsten Abschnitt berücksichtigen.

Kriterien zur Einstufung einer LLC als Personengesellschaft

Ist jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung befugt, entspricht dies der Regelung für deutsche Personengesellschaften.

Sind Gesellschaftsanteile nur mit Zustimmung der Gesellschafter möglich oder gar ausgeschlossen, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Bewertung als Personengesellschaft.

Ein Ausschüttungsbeschluss zur Gewinnzuteilung ist nur bei einer Körperschaft gesetzlich vorgeschrieben. Existiert

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Liegt denn nun eine Personengesellschaft vor?

ein solcher Beschluss nicht, handelt es sich bei der Firma vermutlich um eine Personengesellschaft.

In einer Personengesellschaft ist das Einbringen von Kapital nicht vorgeschrieben. Wird kein Kapital eingebracht oder wird Kapital nur als Dienstleistung eingebracht, ist eine Einstufung als Personengesellschaft wahrscheinlicher.

Keines dieser Kriterien ist allein für die Einstufung verantwortlich. Es existieren weitere Unterschiede zwischen Körperschaften und Personengesellschaften, derer man sich beim Erstellen des Operating Agreement bedienen kann.

Fazit: Vorteile und Nachteile

Die Vorteile einer LLC bestehen also in der eingeschränkten Haftung der Gesellschafter und, im Vergleich zur GmbH, im Wegfall der Stammkapitals. Außerdem wahren manche US-Staaten, etwa Delaware, die Anonymität der Gesellschafter. Sie verhindern so eine öffentliche Assoziation eines Gesellschafters mit der jeweiligen Firma.

Der große Nachteil besteht in der oben erwähnten steuerlichen Einordnung durch deutsche Behörden. Hat ein Gesellschafter seinen Steuersitz in Deutschland, muss die Finanzbehörde der Einstufung der LLC durch US-Behörden nicht folgen. Wird eine in den Vereinigten Staaten als Personengesellschaft eingestufte Firma in Deutschland als Körperschaft bewertet, kann die Steuerbelastung enorm steigen.

Eine LLC bietet sich dann an, wenn die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag dafür sorgen können, dass eine Einstufung in Deutschland das gewünschte Ergebnis erzielt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Kann diese Belastung vermieden werden, stellt die LLC eine vorteilhafte Gesellschaftsform für deutsche Unternehmer dar.